Schuhzurichtungen

Unter Schuhzurichtungen versteht man kleine, aber feine Korrekturen an Konfektionsschuhen, die innen im Schuh, am Absatz oder an der Laufsohle vorgenommen werden. Die Schuhzurichtungen haben teilweise eine ähnliche Wirkung wie eine Einlage. Der einzige Unterschied ist, dass sie fest mit dem Schuh verbunden sind und nicht wie lose Einlagen von Schuh zu Schuh gewechselt werden können.

Mit der Umarbeitung Ihrer Konfektionsschuhe erzielen Sie eine stützende, führende und dämpfende Wirkung. Ebenso werden Druckstellen abgepolstert und eine fehlerhafte Körperstatik korrigiert. Den Eingriff halten wir so gering wie möglich, sodass die Optik Ihrer Schuhe nicht beeinträchtigt wird.

Orthopädische Schuhzurichtungen sind verordnungsfähig und können über Rezept mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Bei manchen Verordnungen muss zunächst ein Kostenvoranschlag an die gesetzliche Krankenkasse eingereicht werden. Für die Umarbeitung fällt eine gesetzliche Zuzahlung an.

Bei Fragen hilft Ihnen unser Fachpersonal gerne weiter.


© Schuh-Orthopädie Ignor GmbH

Cookie-Einstellungen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

* Es wird nur ein Cookie gesetzt, das Tracking- und Analytics-Cookies verhindert.